Audi gehört zu den Herstellern, die intensiv vom Dieselskandal betroffen sind. Konkret wurden in Audi-Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut, welche die Abgaswerte gezielt manipulieren. Betroffen sind vorrangig Fahrzeuge mit den Motoren EA189, EA288 und EA897, die zwischen 2008 und August 2018 hergestellt wurden.
Sind Sie Besitzer eines betroffenen Audi-Diesels, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags einfordern.
Betroffene Audi-Modelle umfassen unter anderem folgende Baureihen:
{"CarCardDummy": {
"title": "Kleinere Motortypen EA189 und EA288 (Euro 5 & 6)",
"models": [
"Audi A1",
"Audi A3",
"Audi A4",
"Audi A5",
"Audi A6",
"Audi Q3",
"Audi Q5",
"Audi TT"
]
} }
{"CarCardDummy": {
"title": "Größere Motortypen EA897 (3.0 Liter Motoren, Euro 5 & 6)",
"models": [
"Audi A4",
"Audi A5",
"Audi A6",
"Audi A7",
"Audi A8",
"Audi Q5/SQ5",
"Audi Q7"
]
} }
{"CarCardDummy": {
"title": "4,2 Liter Motoren (Euro 4, 5 & 6)",
"models": [
"Audi Q7",
"Audi A8"
]
} }
Audi hat im Rahmen des Dieselskandals Rückrufaktionen durchgeführt, bei denen Updates für die betroffenen Fahrzeuge angeboten wurden. Diese Updates sollten die manipulierte Software entfernen. Jedoch haben zahlreiche Fahrzeughalter von negativen Folgen dieser Updates berichtet.
{"WarnCardDummy": {
"title": "Mögliche Folgen von Audi Software-Updates:",
"items": [
"Erhöhter Kraftstoffverbrauch",
"Leistungsverlust und Motorruckeln",
"Vermehrter Verschleiß wichtiger Fahrzeugteile",
"Probleme beim Abgasrückführungssystem (AGR)"
]
} }
Empfehlung: Klären Sie vor Durchführung eines Software-Updates mit einem spezialisierten Anwalt Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um potenzielle Schäden zu vermeiden.
Betroffene Autobesitzer haben das Recht auf Kompensation. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass Audi-Besitzer wahlweise folgende Ansprüche geltend machen können:
{"InfoCardDummy": {
"title": "Ihre Rechtsansprüche im Überblick:",
"items": [
"Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentschädigung)",
"Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 10% bis 30% des ursprünglichen Kaufpreises ohne Rückgabe des Fahrzeugs"
]
} }
Beachten Sie die unterschiedlichen Verjährungsfristen – es wird empfohlen, Ihre möglichen Ansprüche schnellstmöglich zu überprüfen.
Bereits seit 2007 war Audi ein Vorreiter in der Diesel-Technologie durch die Einführung des AdBlue-Systems. Dennoch wurde im Jahr 2015 bekannt, dass zahlreiche Audi-Dieselmodelle zwischen 2008 und 2018 eine manipulative Software enthalten, welche zu verfälschten Abgaswerten führte. Dies hatte umfangreiche rechtliche Konsequenzen und erhöhte Belastungen für tausende Audi-Fahrer zur Folge.
Als betroffener Audi-Kunde sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen – die Chancen auf eine Entschädigung stehen in vielen Fällen gut.
Führen Sie KEINE Software-Updates durch, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen!
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