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Bei mehreren BMW-Dieselmodellen besteht der Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtungen, vor allem auf ein sogenanntes Thermofenster. Es geht um die Motoren N47, N57 und B47, eingebaut in Modelle der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6.
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Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Typgenehmigung erteilt hat, hat für vier Modelle einen Rückruf angeordnet. Er gilt auch in Österreich.
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Weitere Modelle haben in Tests erhöhte Stickoxidwerte gezeigt und werden untersucht.
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Unter Verdacht stehen vor allem Fahrzeuge mit diesen Motoren:
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Ein Thermofenster drosselt die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen oder schaltet sie ganz ab. Der Europäische Gerichtshof hat 2022 entschieden, dass solche Thermofenster in der Regel unzulässig sind.
Nach einem Software-Update melden BMW-Fahrer immer wieder Probleme. Mögliche Ansprüche hebt das Update nicht auf.
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Ist Ihr Fahrzeug betroffen, können Sie Schadenersatz von zirka 5–15 % des Kaufpreises geltend machen. Bei vorsätzlicher Manipulation kann auch eine Rückabwicklung in Betracht kommen: Sie geben das Auto zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich eines Benützungsentgelts.
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor sie verjähren. Der kostenlose Diesel-Check zeigt, ob Ihr BMW dazugehört.
Ein Software-Update nimmt Ihnen Ihre Ansprüche nicht. Heben Sie das Rückrufschreiben und alle Werkstattbelege auf – sie können später als Beweis wichtig sein.
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Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrem Fahrzeug, das dauert etwa 2 Minuten. Danach prüfen wir Ihren Fall kostenlos.