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Auch Renault ist vom Abgasskandal betroffen. Die französische Antibetrugsbehörde DGCCRF untersuchte Software in Renault-Dieselfahrzeugen. Sie soll die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert haben, Behörden und Käufer bekamen so ein falsches Bild vom tatsächlichen Stickoxid-Ausstoß.
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Abschalteinrichtungen und unzulässige Thermofenster werden vor allem bei diesen Modellen vermutet:
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Die deutsche Umweltorganisation DUH zählte Kadjar und Captur zu den „schmutzigsten Dieseln“. Auch weitere Renault-Diesel bis Euro 6b stehen im Verdacht.
Renault bietet für betroffene Fahrzeuge ein Rückruf-Update an. Wie bei anderen Herstellern berichten Besitzer danach teils von Nachteilen.
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Ihre möglichen Ansprüche entfallen durch das Update nicht.
Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass Käufer auch bei fahrlässig eingebauten Abschalteinrichtungen Schadenersatz verlangen können. Vorsatz muss also nicht nachgewiesen sein. Für Renault-Besitzer kann sich daraus ein Schadenersatz von zirka 5–15 % des Kaufpreises ergeben. Lässt sich vorsätzliche Manipulation nachweisen, kann auch eine Rückabwicklung in Betracht kommen: Sie geben das Auto zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich eines Benützungsentgelts.
Solche Ansprüche können verjähren. Lassen Sie Ihren Renault daher bald im kostenlosen Diesel-Check prüfen.
Ein Software-Update nimmt Ihnen Ihre Ansprüche nicht. Heben Sie das Rückrufschreiben und alle Werkstattbelege auf – sie können später als Beweis wichtig sein.
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